Einladung

 

Sehr geehrte Garagen – und Gartenbesitzer

Am 23.03.2013 findet die diesjährige Vollversammlung um 09:00 Uhr im Treffpunkt an der Winze in Königswartha statt.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch den Vorsitzenden

  2. Kassenbericht mit Revisionsbericht und deren Entlastung

  3. Beschlussfassung über die Verpachtung der Grünfläche für Lagerzwecke an ein Vereinsmitglied

  4. Beratung und Beschluss über den Abschluss einer Gebäudeversicherung

  5. bei Abschluss der Versicherung ist eine Satzungsänderung (hinzufügen eines neuen Satzungspunktes) notwendig, welche gleich mit Abstimmung beschlossen wird (Satzungstext für Versicherung ist im Anhang)

  6. Aktuelles

  7. Schlusswort durch den Vorstand

Des Weiteren möchten wir nochmals auf den Zahlungstermin der Garagen-& Gartenpacht hinweisen. Der Termin ist der 31.03.2013. Dies gilt für alle Garagen- und Gartenbesitzer, welche keine Einzugsermächtigung abgeschlossen haben.Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Zahlungen termingerecht auf das Konto des Garagenvereines eingehen. Bei verspäteter Zahlung werden Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben. Die Höhe der Pacht wurde Ihnen mit der Mitteilung der Pachtänderung durch den Grundstückskauf im Jahr 2011 mitgeteilt und ist bindend. Mit freundlichen Grüßen

 

Der Vorstand

 

 

 Anhang zur Tagesordnung:

 

 

Tagesordnungspunkt (TOP) 4:

 

 

Wird der Abschluss einer Gebäudeversicherung beschlossen (mit überwiegender Mehrheit), dann muss unter Punkt 5 der Tagesordnung die Satzungsänderung beschlossen werden. Ist die Mehrheit gegen den Abschluss der Gebäudeversicherung, so ist der TOP5 hinfällig.

 

Tagesordnungspunkt (TOP) 5:

 

Beschlussfassung zur Satzungsänderung (Hinzufügung eines weiteren Satzungspunktes), der Satzung vom 23.10.2010.

 

Satzungspunkt:

 

§3 Abs. (2.1)

 

Der Verein schließt eine Gebäudeversicherung über Feuer- und Sturmschäden ab. Dabei hat der Vereinsvorstand die Entscheidungsvollmacht über den einzelnen Versicherungsschutz. Da die Satzung, Garagennutzungsordnung sowie die Kassenordnung und der Pachtvertrag für jeden Garagenbesitzer bindend ist, kann der Vorstand bei Zahlungsrückständen (egal welcher art) sowie bei Nichteinhaltung der Satzung oder des Pachtvertrages, im Versicherungsfall den Versicherungsschutz verweigern. So das diese Garagenbesitzer ihren eventuell entstandenen Schaden selbst zu regeln haben.

 

Dieser Punkt wird gleichfalls im Pachtvertrag unter §11.3. Weitere Vereinbarungen mit verankert und ist für alle Garagenbesitzer bindend.